In einem ersten Teil werden zunächst anhand des epigraphischen Quellenmaterials unterschieden zwischen Frauen, die aus exponierten Familien stammten und als Leistungsträgerinnen für die Polis in Erscheinung traten, und solchen Frauen, die nur als Angehörige eines Oikos dokumentiert sind. Beide Gruppen sind hinsichtlich ihrer Familienstrukturen detailliert zu betrachten nach der Art ihrer öffentlichen Tätigkeiten - Ämter, Liturgien, Geldschenkungen, (Memorial.)Stiftungen und kultischen Aktivitäten - sowie auch nach verwertbaren Informationen über Eheschließungen, Adoptionen und politischen Aspekten der jeweiligen Ehe. Desweiteren ist nach Frauen mit und ohne Bürgerrecht zu unterscheiden. Bei der Gruppe derer, die nicht als Milesierinnen geboren waren, ist nach Frauen aus komplett nichtmilesischen Oikoi und nach 'nothai/nothoi' (=Töchtern/Söhnen aus nichtehelichen Verbindungen milesischer Bürger) zu unterscheiden. Hierbei interessieren die (mutmaßlichen) näheren Umstände der Einbürgerung der sog. Bastardkinder. Für die Polis als Kultgemeinschaft spielen generell religiöse Aktivitäten von Bürgersgattinnen und -töchtern einerseits, solche von Nichtmilesierinnen andererseits eine Rolle. Des Weiteren ist die Situation bei mehr oder weniger frauenspezifischen Kulten (wie z.B. denen für Aphrodite und Demeter) zu klären. In einem zweiten Teil ist nach Wandel respektive Kontinuität vom 4./3. zum 1. Jh. v. Chr. zu fragen, indem das Material in sechs verschiedenen chronologischen Segmenten erfasst und verglichen wird. Auch die regionalen Provenienzen der eingebürgerten Frauen werden systematisch erfasst, um mit dem Phänomen länger ansässiger Metökenfamilien respektive ad hoc zugewanderten Familien die zeitspezifische Mobilität zu analysieren.
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