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Frauen und Mädchen in der Polisöffentlichkeit
Bürgerinnen und ihre Familien im hellenistischen Milet.
Das hellenistische Milet war keine Kleinstadt, vielmehr eine 'blühende Metropole'. Dank der deutschen Ausgrabungen seit 1899 ist sie ein gut erforschtes Paradebeispiel einer hellenistischen Polis. Dies gilt sowohl für die Archäologie und Baugeschichte wie für den althistorischen Bereich, denn hier liefern die in großer Zahl und oftmals in singulärer Qualität gefundenen Inschriften das entscheidende Material. Als sich die Frauen- bzw. Geschlechtergeschichte, aber auch schon die historische Anthropologie vor rund 30 Jahren dem Themenkreis Haus und Familie zuwandte, wertete sie auch milesisches Material aus, beispielsweise die Dokumentation der Kretereinbürgerungen im letzten Drittel des 3. Jh. v. Chr., oder die 'große Anleihe', bei der Töchter und Mütter der führenden Bürger-oikoi Rentenansprüche zeichneten. Voraussetzung für eine sozial- und kulturgeschichtliche Studie zum hellenistischen Milet (Kleinasien), die ihr besonderes Augenmerk auf die Haushalte/'oikoi' und in diesen auf die weiblichen Mitglieder lenkt, ist das einzigartig umfangreiche - und inzwischen vollständig publizierte - epigraphische Quellenmaterial: Archivierte Listen informieren direkt über geographische Herkunft, indirekt über Familienstrukturen von Neubürgern. In diesen und anderen Inschriften der Stadt begegnen Frauen - vom noch nicht heiratsfähigen Mädchen bis zur betagten Witwe - in ihren sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen. Während einige Dokumente (z.B. die sog. Kretereinbürgerungen) schon oft behandelt sind, steht eine systematische Untersuchung aller Funde für die politische Rolle von Frauen in einer 'fortschrittlichen' hellenistischen Polis-Gesellschaft aus und soll hier geleistet werden. Mit der umstrittenen 'Bürgerqualität' von Frauen - d.h. ob in Milet (wie im klassischen Athen) Bürgerin nur sein konnte, wessen beide Großväter bereits das Bürgerrecht hatten - hängen offene Probleme zusammen: die soziale Deklassierung 'unehelicher' Kinder, das Gelingen einer Integration ins Bürgerrecht hereingeholter Personen. Ebenso ist zu fragen, ob die Neubürger bereits zuvor als Metöken ansässig waren oder ob sie ad hoc aus der Fremde übersiedelten, ggf. auch, ob sie bereits vor ihrer Einbürgerung in der Stadt Verwandte hatten. Dies ist hinsichtlich der 'typischen' Mobilität im Rahmen des Lebensraumes 'hellenistische Stadt' von Interesse.
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Letzte Änderung:
15.07.2009
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